MPU-Grundlagen

Wann wird eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird bei Alkohol- oder Drogendelikten, hohem Punktestand oder strafrechtlichen Auffälligkeiten im Verkehr angeordnet. Erfahren Sie alle Gründe und Schwellenwerte.

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MPU wegen Alkohol am Steuer

Die häufigste Ursache für eine MPU-Anordnung ist Alkohol im Straßenverkehr. Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille wird die MPU zwingend angeordnet, unabhängig davon, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungsfall handelt. Bei wiederholter Auffälligkeit mit Alkohol am Steuer – auch unterhalb von 1,6 Promille – kann die Behörde ebenfalls eine MPU verlangen. Eine MPU droht auch bei einer Fahrt mit 0,5 bis 1,09 Promille, wenn diese als Ordnungswidrigkeit wiederholt begangen wird.

MPU wegen Drogen

Bei Drogendelikten im Straßenverkehr wird grundsätzlich eine MPU angeordnet, da bereits der einmalige Konsum bestimmter Substanzen die Fahreignung in Frage stellt. Dies gilt insbesondere für harte Drogen wie Kokain, Amphetamine, Heroin oder Ecstasy. Bei Cannabis wird differenziert: Gelegentlicher Konsum führt nicht zwangsläufig zur MPU, wohl aber die Kombination aus Konsum und Fahren oder regelmäßiger Gebrauch. Auch der Besitz größerer Mengen kann zur MPU-Anordnung führen, selbst wenn keine Fahrt unter Drogeneinfluss nachgewiesen wurde.

MPU wegen Punkten in Flensburg

Bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen, und eine MPU kann für die Wiedererteilung verlangt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die MPU an, wenn die Auffälligkeiten auf ein grundsätzliches Problem mit der Verkehrsregeltreue hindeuten. Typische Delikte, die zu hohen Punkteständen führen, sind erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Handynutzung am Steuer. Eine MPU wegen Punkten ist oft weniger komplex als eine Alkohol- oder Drogen-MPU, erfordert aber dennoch eine ernsthafte Vorbereitung.

MPU wegen Straftaten

Auch bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr können eine MPU nach sich ziehen. Dazu gehören beispielsweise Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Bei schweren Aggressionsdelikten wird die MPU angeordnet, um die Impulskontrolle und Aggressionsbewältigung des Betroffenen zu überprüfen. In diesen Fällen liegt der Schwerpunkt der Begutachtung auf der psychologischen Stabilität und der Fähigkeit zur Selbstregulation.

Weitere Anordnungsgründe

Neben den klassischen Gründen kann eine MPU auch bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung verlangt werden. Bestimmte Erkrankungen wie Epilepsie, schwere Diabetes oder psychische Störungen können eine MPU zur Klärung der Fahreignung erfordern. Auch bei Altersauffälligkeiten oder nach schweren Unfällen kann die Behörde eine Begutachtung anordnen. In seltenen Fällen wird eine MPU auch bei auffälligem Verhalten während der Führerscheinprüfung verlangt.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Medizin- oder psychologische Beratung. Für deine persönliche Situation empfehlen wir professionelle Beratung.
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